Teilnahmebedingungen PDF
Technische
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überprüfen Sie nach dem Abschließen der Einreichung durch einen
Klick auf "Ansehen" in der "Übersicht", ob Ihre
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Bei
Fragen stehen wir Ihnen gerne unter +43 / 676 / 455 20 20 zur
Verfügung.
Teilnahmebedingungen und Einreichungsprozess
Kriterien und Fristen
Eingereicht werden können dialogorientierte Massnahmen und Kampagnen, die zwischen 1.1.2022 -31.01.23 umgesetzt wurden und von denen konkrete Wirkungskennzahlen vorliegen.
Einreichungsberechtigt sind Agenturen, einzelne Auftragnehmende oder Netzwerke sowie Auftrag-gebende.
Eingereicht werden kann zu einem beliebigen Zeitpunkt während der laufenden Frist, Einsendeschluss ist der 24.3.2023, 23.59 Uhr.
Inhaltliche und formale Vorgaben
Entsprechend dem Kategorienkatalog kann ausgewählt und angegeben werden, in welcher Kategorie eine Arbeit eingereicht wird – gerne auch in mehreren: in diesem Fall ist jede Eingabe individuell zu deklarieren und über die Einreichungsplattform https://sdv-award.submit.to/ separat einzureichen.
Für jede Arbeit ist ein konsolidiertes Board mit einer Gesamtübersicht der Kampagnenelemente einzureichen, das folgende Anforderungen erfüllt:
- 1. Inhalt: Alle relevanten Elemente der Kampagne sind übersichtlich abgebildet sowie wird bei mehreren Instrumenten und Kanälen oder einer zeitlichen Taktung die Dramaturgie und Systematik veranschaulicht.
- 2. Format: Format A2 (594 x 420 mm), ohne Schnittzeichen als PDF oder hochauflösende JPEG-Datei. Gestaltungsinspirationen und Mustervorlagen finden sie unter: https://ausstellung.sdv-award.ch/landing
- 3. Titel der Arbeit: Griffige Überschrift in maximal 36 Zeichen – dieser wird bei einem Gewinn für Publikationen und die Trophäe verwendet und muss eindeutig sein: entsprechend ist bei der digitalen Einreichung unter «Kategorie & Titel» die Bezeichnung identisch einzugeben (Vgl. Einreichungsprozess)
- 4. Aufgabenbeschrieb: Bitte beschreiben Sie in jedem Fall die Herausforderung und die Ziele, den Lösungsansatz und die Wirkung der Arbeit. Die drei Beschriebe zu beispielsweise „Aufgabenstellung“, „Lösung“ und „Ergebnis» sollten jeweils nicht mehr als 100 Wörter umfassen.
- 5. Kennzahlen Wirkung: Bitte geben Sie zu jeder Arbeit mindestens 3 Kennzahlen zu Erfolg und Wirkung an, am besten direkt als Infografik. Die Zahlen müssen dokumentiert, nachvollziehbar und vergleichbar sein.
- 6. Bildlegenden: Bei der Abbildung der Werbemittel sind kurze, erklärende Texte zu den einzelnen Massnahmen möglich.
- 7. Branding: Bitte keine Agenturlogos anbringen – im Vordergrund steht die Wirkung der Arbeit, Content und natürlich Auftraggebende und ihre «Produkte».
- 8. Beilagen: Je nach Kampagne bestehen weitere Werbemittel, oder sie entfalten erst ihre Wirkung, wenn man sie einzeln und detailliert sieht? Bewegtbild, zusätzliche Bilder, Verweise auf Berichterstattungen: Sie können pro Kampagne bis zu 7 Beilagen verlinken und uploaden.
Wenn Sie gewinnen:
Falls Ihre Arbeit im Rahmen der Jurierung mit einem Preis ausgezeichnet wird, erfolgt eine breitere Kommunikation – an der Preisverleihung, in der allgemeinen Medienberichterstattung rund um den Award und als «Best-of-Booklet» bzw. zur allfälligen Publikation über den Premiumpartner. Wenn eine Ihrer Arbeiten gewinnt, werden folgende Beiträge seitens Einreichende zusätzlich erwartet:
- Für das physische «Best-of-Booklet» oder andere Print-Publikationen benötigen wir offene Dateien mit Schriften und Pfaden. Bitte stellen Sie diese am besten bereits bei der Einreichung für den späteren Abruf bereit (kein gleichzeitiger Upload nötig)
- Spätestens zum Publikationszeitpunkt erwarten wir, dass spezifische Zitate der Auftraggebenden oder des Zielpublikums zu Content, Kreativität und Erfolg nachgereicht werden.
- Für eine allfällige Präsentation der ausgezeichneten Arbeit an der Awardshow sind die Gewinnerinnen und Gewinner für die Erstellung von contentorientiertem Videomaterial zur Arbeit verantwortlich.
Einreichungsprozess und technische Vorgaben
- 1. Alle Arbeiten werden grundsätzlich digital über die Einreichungsplattform https://sdv-award.submit.to/ eingereicht, in jeder gewählten Kategorie einzeln.
- 2. Alle Arbeiten müssen per 24. 03. 2023 um 23.59 Uhr mit allen Dokumenten und verweisenden Links online verfügbar und für die Jurierung zugänglich sein.
- 3. Denken Sie bei Schritt 1 unter “Kategorie & Titel” daran, max. 36 Zeichen zu verwenden. Dies bleibt der «Name» der Arbeit für spätere Publikationen und muss mit der Beschriftung der Kampagnendokumentiation korrespondieren.
- 4. Vgl. für Formate und Beilagen «Formale Vorgaben» sowie Schritt 4 (File Upload) im Einreicheprozess für Vorlagen und Beispiele.
- 5. Technische Vorgaben bezüglich Datenformate:
- PDF (X4 gemäss PSO)
Schriften sind eingebettet
Bilder sind im CMYK-Farbraum abgespeichert (kein RGB)
Bilder mit einer Auflösung von 300 dpi, Bitmap 1200 dpi
-
Bilder
JPEG (CMYK)
Auflösung 300 dpi
- Video
MP4 (H.264), 25 fps.
Bandbreite beschränken auf 5000 kBit/s bei Standard Definition und 10'000 kBit/s bei Hifh Definition.
High Definition (HD ready) 1280 x 720px
High Definition (Full HD 1920 x 1080px
- 6. Für die Bewertung im Rahmen der Metalldiskussion durch die Jury wird zusätzlich von jeder nicht rein digitalen Arbeit wie z.B. einem Mailing ein vollständiges, physisches Werbemittel (Muster) gemäss Kategorienbeschrieb benötigt.
- 7. Diese Werbemittel sind im Originalzustand einzureichen (nicht aufgezogen, nicht verändert usw.) und bitte bis spätestens 03. April 2023 an die folgende Adresse geschickt:
SDV Schweizer Dialogmarketing Verband
c/o Walter Schmid AG
Auenstrasse 10
8600 Dübendorf
Kosten und Konditionen
Teilnahmegebühren
Konditionen pro Einreichung und je Kategorie:
- SDV-Mitglieder: CHF 380. –
- DDV-/DMVÖ-Mitglieder: CHF 380. –
- Partnerverbände*: CHF 430. –
- Nichtmitglieder: CHF 480. –
*ks/cs Kommunikation Schweiz, Leading Swiss Agencies, SWA Schweizer Werbe- und Auftraggeberverband, Swiss Marketing SMC, Swissfundraising, HANDELSVERBAND.SWISS
Gewinnergebühren
Für jede Arbeit, welche die Shortlist erreicht, wird als Publikationsbeitrag pauschal CHF 50.- erhoben. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, im Falle eines Award-Gewinns einen Beitrag von CHF 400.– je Edelmetall-Auszeichnung für die Trophäe zu bezahlen, ein Letter of distinction kostet CHF 50.-.
Ergänzende Bestimmungen
Nebst den genannten inhaltlichen Anforderungen und dem Zeithorizont der Umsetzung gelten folgende zusätzlichen Rechte und Pflichten:
Einreichung und Jurierung
- Eine Arbeit darf mehrmals eingereicht werden und kann in maximal zwei Kategorien einen Award gewinnen.
- Unvollständige Einreichungen (z.B. ohne nachvollziehbare Wirkungszahlen, ohne Response- und/oder Dialogmechanismus) und Einreichungen, welche die erforderlichen Kriterien gemäss Kategorienbeschrieb nicht erfüllen, können von der Jurierung ausgeschlossen werden.
- Adaptierte Kampagnen aus Vorperioden werden nur nach vorgängiger Prüfung / auf Anfrage zugelassen.
- Bei einer Einsendung durch Werbe- und Kommunikationsagenturen wird das Einverständnis der entsprechenden Kunden vorausgesetzt. Die Verantwortung für das Einverständnis des Kunden oder Auftraggebers trägt der jeweilige Einsender. Der SDV ist nicht verpflichtet, die Berechtigung nachzuprüfen.
- Die Jury bewertet nur Arbeiten, die alle genannten Teilnahmebedingungen erfüllen und mit einer ordnungsgemäss ausgefüllten Anmeldung bis zum publizierten Einsendeschluss eingereicht werden. Wir stellen nach dem Erhalt der Eingaben eine Rechnung zu, zahlbar innert 30 Tagen.
- Die Jury ist berechtigt, in einer Kategorie keine Arbeit auszuzeichnen, wenn sie die Qualität insgesamt als grundsätzlich nicht ausreichend bewertet.
- Die Jury behält sich vor, bei Einreichung einer Arbeit in einer falschen Kategorie eine Umteilung vorzunehmen. Über einen Ausschluss respektive eine Umteilung werden die Teilnehmer nicht informiert.
- Eingereichte Arbeiten werden nach der Jurierung nicht retourniert.
Kommunikation und Publikation
- SDV, Premiumpartner und Medienpartner und Einreichende dürfen über Ausschreibung, Teilnahme und Jury und Kategorien grundsätzlich jederzeit kommunizieren – solange keine Ergebnisse vorliegen.
- Die Publikation der Shortlist obliegt der Jury, bis zu diesem Zeitpunkt ist gemäss Juryreglement Stillschweigen vereinbart. Der SDV bestimmt den Zeitpunkt der medialen Veröffentlichung und Informationsdistribution.
- Die ausgezeichneten Arbeiten dürfen seitens SDV, Premiumpartner und Medienpartner im Nachgang umfassend und auf verschiedenen Plattformen dokumentiert / publiziert / kommuniziert werden. Nach der offiziellen Preisverleihung dürfen auch Siegerinnen und Sieger ihre Auszeichnungen entsprechend feiern und über ihre Kanäle kommunizieren.
Mit der Einsendung einer Arbeit anerkennt der Teilnehmer die vorliegenden Teilnahmebedingungen. Jede Einsendung ist verbindlich. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist in keinem Fall möglich. Die Entscheidung der Jury ist bindend. Über den Jurierungsprozess oder detaillierte Jurierungsergebnisse wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Zürich, im Januar 2023, SDV Schweizer Dialogmarketing Verband